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Eine Bauvoranfrage für den Umbau eines Wohn- und Geschäftshauses an der Weidengasse in Riedheim rückte den einfachen Bebauungsplan für den Riedheimer Ortskern wieder in den Fokus des Stadtrates.
Derzeit befindet sich dieser in der Aufstellungsphase, jedoch ruht das Verfahren, da andere Bebauungspläne aufgrund ihrer Dringlichkeit vorgezogen wurden. Laut der Bauvoranfrage möchte der Bauherr den Wohntrakt des bestehenden Gebäudes auf dem 762 Quadratmeter großen Grundstück sanieren und dort sechs Wohnungen (je 60-70 Quadratmeter Wohnfläche) errichten. Die bestehende Werkstatt soll abgerissen werden. Auf der Fläche sollen die notwendigen zwölf Stellplätze errichtet werden.
Nach dem bereits bestehenden Bebauungsplanentwurf sind in diesem Quartier jedoch nur Gebäude mit maximal drei Wohnungen zulässig. Je Wohnung muss eine Grundstücksfläche von 250 Quadratmetern vorhanden sein.
Für die Stadtratsmitglieder galt es nun zu entscheiden, ob das Bebauungsplanverfahren weiter verfolgt werden soll und wenn ja, ob an den bisherigen Festsetzungen festgehalten werden soll.
Sollte der Stadtrat dem geplanten Bauvorhaben zustimmen, müsste entweder auf einen Bebauungsplan verzichtet werden, dann wäre das Vorhaben planungsrechtlich zulässig, oder der Bebauungsplanentwurf entsprechend korrigiert werden, damit die künftigen Festsetzungen eingehalten werden.
„Riedheim soll geordnet wachsen“, sagt Volkhard Schreiner (CSU). Er sprach sich für die Fortführung des Verfahrens aus. Auch Horst Galgenmüller (UWG) unterstützte die Weiterverfolgung des einfachen Bebauungsplans, auch wenn die UWG es grundsätzlich begrüßt, wenn Riedheim wächst. Der Dorfcharakter solle dennoch im Ortskern erhalten bleiben. Auf Nachfrage von Dieter Ammicht (SPD) erklärte Bauamtsleiter Jürgen Mößle, dass das bestehende Wohngebäude im konkreten Fall in seiner äußeren Form bestehen bleiben soll. Unter diesen Voraussetzungen wurde das Vorhaben von einigen Räten durchaus positiv gesehen. Dennoch möchte man nicht, dass dadurch im Ortskern grundsätzlich größere Bauvorhaben möglich gemacht werden.
Die Leipheimer Stadträte entschieden sich mehrheitlich dafür, die Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 45 „Ortskern Riedheim“ fortzuführen. Im Rahmen des Verfahrens sollen nochmals die verschiedenen Grundstücke näher betrachtet werden, auf denen möglicherweise auch mehr als drei Wohnungen zugelassen werden können.