Gemeinde Leipheim

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Nach § 2 Satz 1 BayEGovV (basierend auf Art. 7 Abs. 1 (EU) 2016/2102) ist grundsätzlich eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereitzustellen und zu veröffentlichen.

Die Stadt Laupheim ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.leipheim.de.

Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde erstmals erstellt am: 25.01.2021
Diese Erklärung wurde zuletzt aktualisiert am: 29.04.2026
Als Methodik der Prüfung wurde angewandt:

Die Website www.leipheim.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß den international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) weitgehend barrierefrei (d.h. sie erfüllt mindestens die Konformitätsstufe AA der WCAG 2.1). Wir arbeiten derzeit daran, die höchste Konformitätsstufe AAA zu erreichen. Entsprechende Kriterien für das Erreichen dieser Konformitätsstufe AAA werden weiter obenstehend und im Prüfbericht aufgelistet.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 25.01.2021 bis 01.02.2021 durchgeführten Selbstbewertung nach den international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufen A und AA und der europäischen Norm EN 301 549, Version 3.1.1.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der barrierefreien Informationstechnik

Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der Bayerischen Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 vereinbar.

 Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • PDF-Dateien sind noch nicht vollständig in einem barrierefreien Format abrufbar. Aufgrund der Menge der zu aktualisierenden PDFs verweisen wir auf unverhältnismäßige Belastung im Sinn von § 9 (4) BayDiV. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen;
  • Download-Dateien in proprietären Formaten: Zum Teil werden Downloads in proprietären Formaten (Word, Excel) noch nicht vollständig in einem barrierefreien Format zur Verfügung gestellt. Aufgrund der Menge der zu aktualisierenden PDFs verweisen wir auf unverhältnismäßige Belastung im Sinn von § 9 (4) BayDiV. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen;

Die Stadt Leipheim arbeitet dementsprechend mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung ihrer Website zu verbessern.

Barriere melden: Rückmeldung zur Barrierefreiheit und Kontaktdaten

Sie können uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit bei uns einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:

  • Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
  • IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
  • Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für
  • barrierefreie Informationstechnik
  • St.-Martin-Straße 47
  • 81541 München
  • E-Mail: bitv@bayern.de
  • https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info(@)schlichtungsstelle-bgg.de.