Alle Amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Leipheim finden Sie auch an den städtischen Anschlagtafeln:
In Leipheim:
In Riedheim:
In Weißingen:
Weil in Riedheim im Schaffeld die Konzentrationsfläche für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage erweitert werden soll, muss der Flächennutzungsplan der Stadt Leipheim entsprechend angepasst werden.
Nach Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fasste die Mitglieder des Leipheimer Stadtrates mehrheitlich den Billigungs- und Auslegungbeschluss. Damit wird der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens für einen Monat öffentlich ausgelegt. Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans läuft die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 50 für den Bereich „Im Schaffeld I”. Auch hier wurde ebenfalls der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst, so dass dieser nun öffentlich ausgelegt wird.
Des weiteren beschäftigte sich der Stadtrat mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43.1 „Kohlplatte”. Hier soll durch die Festsetzung einer maximalen Kniestockhöhe erreicht werden, dass ein deutlicherer Unterschied zwischen den festgesetzten zulässigen Vollgeschossen zu sehen ist. Vor der Stadtratssitzung wurde die Festsetzungsänderung im Umwelt-, Grundstücks-, Bau- und Innenstadtausschuss vorberaten. Dieser empfiehlt eine maximal zulässige Kniestockhöhe von 1,30 Metern bei einer Vollgeschoßzahl von IIa. Der Stadtrat folgte der Empfehlung und fasste für die 1. Änderung ebenfalls den Billigungs- und Auslegungsbeschluss.
Die Leipheimer und die Riedheimer Freiwillige Feuerwehr sollen mit einer Absauganlage, die bereits unter anderem vom ehemaligen Kreisbrandrat Robert Spiller angemahnt wurde, ausgestattet werden. Der Stadtrat ermächtigte die Verwaltung entsprechende Angebote einzuholen. Die Kosten werden auf rund 35.000 Euro geschätzt.